Hiermit erkläre ich meine Mitgliedschaft für die Teilnahme an den auf der folgenden Seite markierten Kursen.
Die Kursgebühren müssen bis zum 10. Jeden Monats auf folgendes Konto überwiesen werden:
Tressa R. Schreiber, Enzgasse 25 B, 71665
IBAN: DE12 1001 0123 3777 2124 35.
BIC: QNTODEB2XXX
Sollte der Beitrag nicht rechtzeitig
verbucht werden, wird eine Mahngebühr in Höhe von 25.00€ erhoben.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Mahnverfahren ist Pforzheim.
Wer trotz Ermahnung grob gegen die Regeln des Anstandes oder die Anweisung der Mitarbeiter verstößt, erhält ohne schriftliche Nachricht Hausverbot, wobei jedoch der Mitgliedsbeitrag bis zum Ablauf des regulären Vertrages weiter bestehen bleibt.
Für die Wertsachen ist bei Verlust oder Beschädigung die Haftung von Tressa R. Schreiber ausgeschlossen. Des Weiteren wird keine Haftung für mitgebrachte Kleidung bei Verlust oder Beschädigung übernommen.
Bei einem Wohnortwechsel kann der Vertrag bis zum 14ten Werktag eines Monats zum Ablauf des nächsten Monats schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist nur in Verbindung mit der Anmeldebescheinigung des neuen Wohnorts gültig.
Bei einem Wohnortwechsel kann der Vertrag bis zum 14ten Werktag eines Monats zum Ablauf des nächsten Monats schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist nur in Verbindung mit der Anmeldebescheinigung des neuen Wohnorts gültig. mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten möglich.
Wird es der Tressa R. Schreiber aus Gründen höherer Gewalt unmöglich, bestimmte Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz und Ersatzstunden.
Erfolgt keine fristgemäße Kündigung des 6 Monatsvertrages verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Quartal. Die Kündigung muss einen Monat vor dem ablaufenden Quartal in schriftlicher Form erfolgen.
Sollte eine der obigen Bestimmungen rechtungültig werden, so gelten trotzdem die übrigen Bestimmungen weiter. Die ungültige Bestimmung wird durch diejenige ersetzt, die dem gewollten Ergebnis am nächsten kommt.
Kurze Krankheiten entbinden nicht von Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Bei Krankheiten ab einem Monat Dauer kann der Vertrag nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung stillgelegt werden. Das Mitglied verpflichtet sich, die Bescheinigung unter Angabe des genauenZeitraumes umgehend innerhalb einer zweiwöchigen Frist einzureichen, anderenfalls kann die Bescheinigung nicht berücksichtigt werden. Es können nur komplette Monate berücksichtigt werden.
Anschriften- und Kontoänderungen sind Tressa R. Schreiber sofort mitzuteilen.